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STRASSER Garantieerweiterung

Für alle STRASSER Jagd- und Sportgewehre Kaufjahr 2019-2020

Je nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsordnung haben Sie gegenüber dem jeweiligen Verkäufer (Händler) gesetzliche Ansprüche, in der Regel ua Gewährleistungsansprüche. Diese müssen sie direkt gegenüber diesem (Händler) innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen geltend machen.

Unabhängig davon gewähren wir zusätzlich nachstehende Herstellergarantie, die direkt uns gegenüber geltend zu machen ist, dies unter folgenden Bedingungen:

  1. Es liegt kein vergleichbarer Gewährleistungsanspruch oder sonstiger gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer (Händler) vor, welche sohin immer der Herstellergarantie vorgeht;
  2. Sie haben das Produkt von einem unserer Vertragshändlern als Erstkäufer erworben, UND
  3. es binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, längstens aber binnen drei Jahren ab Herstellung, auf unserer Homepage registriert.

Es gelten für diese Herstellergarantie nachstehende Bedingungen:

1. Herstellergarantie

Die Garantie wird nur für den Ersterwerber geleistet, der seinen Wohnsitz im Erwerbsland hat. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Metall- und Kunststoffteile der Waffe und auf Original STRASSER Dreipunkt-Kugelsitzmontagen, nicht aber auf die Zieloptik. Holzteile an der Waffe bedürfen einer besonderen Pflege und unterliegen als Naturprodukt einer natürlichen Veränderung, eine Garantie für Holzteile ist ausgeschlossen.

Die Garantiezeit beträgt 12 Jahre und beginnt mit dem Verkaufsdatum, längstens aber drei Jahre nach Auslieferung aus unserem Werk.

Sie umfasst alle Mängel und Schäden der Waffe (Metall- und Kunststoffteile), die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. In diesem Rahmen übernimmt der Hersteller die Kosten für Material und Arbeitszeit.

Für die Durchführung der Garantiearbeiten ist die Waffe an den autorisierten Fachhändler abzugeben. Gefahr und Kosten für den Hin- und Rücktransport der Waffe (einschließlich aller Genehmigungen) trägt der Kunde. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl des Herstellers durch Reparatur oder Ersatz fehlerhafter Teile, ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.

2. Garantie auf die Schussleistung

Die Schusspräzision einer Waffe ist von vielen Faktoren abhängig. Der wichtigste Faktor ist die Munition. Nicht jeder Lauf schießt mit jeder Munitionssorte gleich gut, es können erhebliche Leistungsunterschiede bestehen. Die Zieloptik und deren Montage ist ebenso bedeutend. Parallaxe, lose Absehen, Defekte der Absehenverstellung und eine mangelhafte Montage sind die häufigsten Ursachen für unbefriedigende Schussleistungen. Deshalb sollten Sie vom Fachmann montierte Marken-Zielfernrohre verwenden und die Munition auf Ihre Waffe abstimmen, indem Sie mehrere Munitionssorten prüfen. Die Munition gleichen Fabrikats und der gleichen Laborierung kann von Fertigung zu Fertigung und von Waffe zu Waffe eine unterschiedliche Schussleistung und Treffpunktlage haben. Bei optimal ausgewählter Munition, Zieloptik und Montage leisten wir Gewähr für eine hervorragende Schussleistung unserer Waffen. Beanstandungen der Schussleistung müssen innerhalb von 30 Tagen nach Verkaufsdatum schriftlich geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor, die Waffe an ein unabhängiges Institut zur Überprüfung zu geben (DEVA oder staatliches Beschussamt).

3. Umfang der Garantie

Garantieleistungen bewirken weder für die Waffe noch für die eingebauten Ersatzteile eine Verlängerung oder Erneuerung der Garantiefrist. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für die gesamte Waffe.

4. Garantieausschluss

Die Garantie wird ausgeschlossen bei:

  • Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Umwelteinflüsse.
  • Reparaturen, Bearbeitungen oder Veränderungen der Waffe durch Dritte.
  • Verwendung von wiedergeladener oder nicht CIP zugelassener Munition.
  • Schäden als Folge normaler Abnutzung, bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder unsachgemäßer

Verwendung oder Handhabung und wenn die Waffe mechanische Beschädigungen, gleich welcher Art, aufweist.

Die Garantie besteht nicht für optische Zieleinrichtungen und Zielfernrohrmontagen anderer Hersteller als HMS Präzisionstechnik GmbH.

Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb der Waffe entstandener Schäden (Folgeschäden), sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.

Unabdingbare Voraussetzung ist, dass an dem Produkt keine Veränderungen (Manipulationen) vorgenommen wurden, außer durch uns oder unsere Vertragswerkstätten, und dass dieses bestimmungsgemäß gelagert, verwendet und gewartet wurde.

Unsere Vertragshändler sind gebeten Ihnen - falls Sie dies wünschen – gegen Entgelt bei der Organisation der Versendung der Produkte an unseren Firmensitz behilflich zu sein und werden wir diese – nach unserer Wahl – auch einsetzen, um das reparierte oder ausgetauschte Produkt an Sie zurückzusenden, insbesondere, wenn dies aus rechtlichen oder faktischen Gründen einfacher ist, als eine direkte Zurücksendung an Sie.

Sollten wir bei der Bearbeitung feststellen, dass kein Fall einer Herstellergarantie vorliegt, werden wir vor Beginn von Arbeiten mit Ihnen abklären, ob eine kostenpflichtige Reparatur oder ein kostenpflichtiger Tausch von Ihnen gewünscht wird.

 

 

Grantieerweiterung für alle STRASSER Jagd- und Sportgewehre Rechnungsjahr 2019-2020.

Wichtiger Hinweis

  • Erweiterung auf 12 Jahre Herstellergarantie
  • Nur für Gewehre innerhalb des Kaufjahres 2019-2020
  • Nur für Mitgliedsländer der Europäischen Union
  • Nur in Verbindung mit der originalen Rechnung
  • Garantie ist nicht übertragbar